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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,42013)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.08.2021 - VerfGH 96/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,42013)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. August 2021 - VerfGH 96/21.VB-3 (https://dejure.org/2021,42013)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.11.2020 - VerfGH 129/20

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwertung einer mit dem Messgerät "PoliScan

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21
    Ein Antrag nach § 27 Abs. 1 VerfGHG ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VerfGHG ordnungsgemäß zu begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

    Dafür muss sie in nachvollziehbarer und hinreichend substantiierter Weise Aufschluss darüber geben, aus welchen Gründen die begehrte einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten sein soll (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.03.2020 - VerfGH 26/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zwecks Einsicht in ein

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21
    Ein Antrag nach § 27 Abs. 1 VerfGHG ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VerfGHG ordnungsgemäß zu begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

    Dafür muss sie in nachvollziehbarer und hinreichend substantiierter Weise Aufschluss darüber geben, aus welchen Gründen die begehrte einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten sein soll (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.08.2020 - VerfGH 112/20

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Aushändigung von

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21
    Ein Antrag nach § 27 Abs. 1 VerfGHG ist gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1 VerfGHG ordnungsgemäß zu begründen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

    Dafür muss sie in nachvollziehbarer und hinreichend substantiierter Weise Aufschluss darüber geben, aus welchen Gründen die begehrte einstweilige Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten sein soll (VerfGH NRW, Beschlüsse vom 12. März 2020 - VerfGH 26/20.VB-1, juris, Rn. 3, vom 11. August 2020 - VerfGH 112/20.VB-1, juris, Rn. 4, und vom 10. November 2020 - VerfGH 129/20.VB-3, juris, Rn. 11).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19

    Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.08.2021 - VerfGH 96/21
    Wird mit der Verfassungsbeschwerde in der Sache begründet eine Verletzung rechtlichen Gehörs gerügt, gehört die nach der jeweiligen Prozessordnung zulässige Anhörungsrüge an das Fachgericht zu dem Rechtsweg, von dessen vorheriger Erschöpfung die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG grundsätzlich abhängig ist (VerfGH NRW, Beschluss vom 6. Juni 2019 - VerfGH 3/19, VerfGH 4/19, juris, Rn. 28).
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